Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft München II
Diese Karte zeigt die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft München II
Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft München II gliedert sich in folgende Amtsgerichtsbezirke
- Amtsgericht Dachau AG DAH [intern]
- Amtsgericht Ebersberg AG EBE [intern]
- Amtsgericht Fürstenfeldbruck AG FFB [intern]
- Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen AG GAP [intern]
- Amtsgericht Miesbach AG MB [intern]
- Amtsgericht Starnberg AG STA [intern]
- Amtsgericht Weilheim AG WM [intern]
-
Amtsgericht Wolfratshausen
Für die Stadt München und den Landkreis München ist die Staatsanwaltschaft München I zuständig
- Staatsanwaltschaft München I StA München I [intern]
Sonderzuständigkeit der Wirtschaftsabteilung
Diese Karte zeigt die Sonderzuständigkeit der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft München II
Die Wirtschaftsabteilung
Die Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen ist zuständig für die Bearbeitung von Wirtschafts-, Zoll- und Steuerstrafsachen. Als Schwerpunktabteilung ist sie zusätzlich für die Wirtschaftsstrafsachen in den Bezirken der Staatsanwaltschaften Traunstein STA TS [extern] und Ingolstadt STA IN [intern] zuständig.
Zu den Wirtschaftsstrafsachen zählen – nach der gesetzlichen Definition des § 74 c Gerichtsverfassungsgesetz – unter anderem Straftaten, die im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Niedergang eines Unternehmens stehen, wie zum Beispiel Bankrott, verspätete Stellung eines Insolvenzantrages, Betrug oder Untreue eines Geschäftsführers, sowie Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Markengesetz. Steuer- und Zollstraftaten fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsabteilung.
Außerdem werden hier auch die Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Straftatbeständen der Bestechung, Korruption, Wucher und Geldwäsche, sowie Großverfahren gegen Anlagebetrüger und Straftaten aus dem Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit bearbeitet.
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