Daten und Statistik
Die Staatsanwaltschaft München II ist eine von 22 Staatsanwaltschaften in Bayern. Behördenleiter ist Herr Leitender Oberstaatsanwalt Mayer. Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Personalstruktur und einige statistische Daten zu den bei der Behörde bearbeiteten Verfahren.
Personal der Staatsanwaltschaft München II
- 1 Leitender Oberstaatsanwalt
- 3 Oberstaatsanwältinnen und 2 Oberstaatsanwälte
- 16 Staatsanwältinnen und 22 Staatsanwälte
- 7 Beamtinnen und 4 Beamte des 3. Qualifikationsebene (vorher gehobener Justizdienst)
- 14 Beamtinnen und 5 Beamte der 2. Qualifikationsebene (vorher mittlerer Justizdienst)
- 42 Arbeitnehmerinnen und 1 Arbeitnehmer (Justizangestellte)
- 1 Justizwachtmeisterin und 8 Justizwachtmeister
Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als Justizwachtmeister/in oder Arbeitnehmer/in (Angestellte/r) bei der Staatsanwaltschaft München II haben, können Bewerbungen direkt an die Postanschrift der Behörde gerichtet werden. Genaue Informationen über das Berufsbild und die Einstellungsvoraussetzung können Sie der Internet-Seite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz entnehmen: Arbeitnehmer (Justizangestellte) [intern] Justizwachtmeister [intern] Aktuelle Stellenangebote der Behörde finden Sie auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Aktuelles".
Verfahren der Staatsanwaltschaft München II im Jahr 2011
- 37274 Ermittlungsverfahren/Strafverfahren (Js)
- 4156 Bußgeldverfahren (Owi-Verfahren)
- 21776 Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs)
- 12376 Stunden Sitzungsdienst und eigene Ermittlungstätigkeiten (Durchsuchungen, Zeugenvernehmungen u.a.)
- 10063 Strafvollstreckungsverfahren
Verfahrensdauer und Verfahrenserledigung 2011
- 37624 erledigte Ermittlungsverfahren im Jahr 2011
- Bei 11176 Personen wurde das Ermttlungsverfahren durch Vorlage an die Gerichte (Strafbefehle, Anklagen, beschleunigte Verfahren u.a.) abgeschlossen
- Bei 29369 Personen wurde das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft erledigt. Die Verfahren wurden zum Beispiel wegen fehlender Täterschaft oder Strafbarkeit, wegen Geringfügigkeit oder gegen Erfüllung von Auflagen (Geldauflage, gemeinnützige Leistung usw.) eingestellt.
