07. Juli 2010 - Pressemitteilung 5/10
Presseerklärung OLG München vom 6.7.10
Strafverfahren gegen Kemal K. u. 4 a. wegen versuchten Mordes, versuchten schweren Raubes, schwerer Körperverletzung u.a. (Schongau)
Die 2. Jugendkammer des Landgerichts München II hat am 05.07.2010 folgendes Urteil verkündet:
Der Angeklagte Kemal K. (15) wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen in
Tatmehrheit mit gemeinschaftlichem Diebstahl in Tatmehrheit mit versuchtem gemeinschaftlichen
Diebstahl in Tatmehrheit mit versuchtem gemeinschaftlichen schweren Raub in Tateinheit mit
schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Die Angeklagten Mehmet S. (16), Ilija-Toni V. (15), Ahmed K. (17) und Haval D. (17) wurden
wegen gemeinschaftlichem Diebstahl in Tatmehrheit mit versuchtem gemeinschaftlichen Diebstahl
in Tatmehrheit mit versuchtem gemeinschaftlichen schweren Raub in Tateinheit mit gemeinschaftlicher
gefährlicher Körperverletzung wie folgt verurteilt:
Der Angeklagten Illija-Toni V. unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Jugendstrafe
von 3 Jahren.
Die Angeklagten Mehmet S., Ahmed K. und Haval D. jeweils zu Dauerarrest von 4 Wochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Nötzel
RiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München
