31. August 2011 - Pressemitteilung 3/11
Anklageerhebung im Kraillinger Doppelmord
Die Staatsanwaltschaft München II hat die umfangreichen Ermittlungen im Fall der beiden ermordeten Kraillinger Mädchen Chiara und Sharon von G. abgeschlossen und am 25.08.2011 gegen den inhaftierten Thomas S., den Onkel der beiden Mädchen, Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts München II erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II und des Polizeipräsidiums München ist der Angeschuldigte Thomas S. dringend verdächtig, die beiden Mädchen heimtückisch und aus Habgier getötet zu haben.
Aufgrund der Feststellungen ist davon auszugehen, dass Thomas S., der sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten befand, nicht nur die beiden Kinder, sondern auch deren Mutter Anette S. töten wollte, um sich einen finanziellen Vorteil aus dem Nachlass zu sichern.
Der Angeschuldigte hat die Tat in seinen ersten Vernehmungen abgestritten und sich anschließend bis zuletzt nicht mehr zum Tatvorwurf geäußert.
Das Schwurgericht muss nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Die Staatsanwaltschaft München II hat dem Gericht neben zahlreichen weiteren Beweismitteln 54 Zeugen und 9 Sachverständige benannt.
Mayer
Leitender Oberstaatsanwalt
