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12. Januar 2012 - Pressemitteilung 1/12

Presseerklärung zu Mord an Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau

Wie bereits bekannt, zog am 11.01.2011 gegen 16.05 Uhr ein 54jähriger Angeklagter im Sitzungssaal C des Amtsgerichts Dachau während der Verkündung des Urteils gegen ihn eine Pistole und feuerte daraus zunächst mindestens einen Schuss in Richtung des Richters ab. Anschließend richtete er die Waffe gegen den anwesenden Staatsanwalt und schoss mindestens zwei Mal in dessen Richtung, um ihn zu töten.

Der Beschuldigte konnte von zwei im Sitzungssaal anwesenden Zeugen überwältigt werden. Er wurde anschließend vorläufig festgenommen.

Der von den Schüssen getroffene Staatsanwalt erlag gegen 16.45 Uhr trotz sofort eingeleiteter intensivmedizinischer Versorgung seinen massiven Verletzungen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II wurde der Beschuldigte am 12.01.2012 um 15 Uhr dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium München vorgeführt. Dieser erließ gegen den Beschuldigten antragsgemäß Haftbefehl wegen Mordes und versuchten Mordes. Der Beschuldigte wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

Auf Wunsch der Staatsanwaltschaft München II wird das Ermittlungsverfahren durch den Generalstaatsanwalt mit sofortiger Wirkung auf die Staatsanwaltschaft München I übertragen werden. Auf diese Weise soll die größtmögliche Objektivität bei der Durchführung der Ermittlungen gewahrt werden; da ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft München II Opfer der Straftat geworden ist, soll jeder Eindruck der Voreingenommenheit vermieden werden.

Jegliche Presseauskünfte werden daher ab morgen, Freitag, 13.01.2012, nur noch durch den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München I, Herrn Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch, erteilt werden.

Mayer
Leitender Oberstaatsanwalt