Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften
Die Staatsanwaltschaft München I ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft gemäß § 143 Abs. 4 GVG zuständig für Verfahren, die einen Zusammenhang mit der Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport aufweisen. Des weiteren ist die Staatsanwaltschaft München I als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Verfahren zuständig, die nationalsozialistische Gewaltverbrechen zum Gegenstand haben, also Taten betreffen, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen stehen, jedoch außerhalb der eigentlichen Kriegshandlungen gegenüber der Zivilbevölkerung oder gegenüber Kriegsgefangenen sowie solche, die in Konzentrationslagern begangen wurden.