Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei dieser Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
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Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde.
Sie verfolgt alle in ihrem Bezirk begangenen Straftaten sowie Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 20 Rechtsdienstleistungsgesetz.
Soweit wegen einer sonstigen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid einer Verwaltungsbehörde ergangen ist, befasst sich die Staatsanwaltschaft nur damit, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde. Sie legt die Akten dann dem zuständigen Gericht vor.
