Strafvollstreckung
Als Strafvollstreckungsbehörde vollstreckt die Staatsanwaltschaft alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Strafen, Geldbußen und Maßregeln. Somit obliegt den Staatsanwaltschaften u.a. die Vollstreckung von
- Freiheits- und Geldstrafen
- Fahrverboten
- Entziehungen der Fahrerlaubnis
- Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus
- Sicherungsverwahrungen
Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahren) nach Jugendstrafrecht erfolgt nicht durch die Staatsanwaltschaft, sondern obliegt den Jugendgerichten. Erfolgte die Verurteilung eines Heranwachsenden nach Erwachsenenstrafrecht, ist jedoch die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig
