Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei dieser Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
Unter dem Navigationspunkt "Abgegebene Verfahren" in der rechten Navigationsleiste finden Sie eine Liste der Verfahren, für die eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Die sachliche Zuständigkeit
umfasst folgende Funktionsbereiche:
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Die Strafverfolgung,
die sich allgemein bezieht auf Straftaten, die im Bezirk begangen wurden, sowie auf die Taten, die von im Bezirk wohnenden Tätern zu verantworten sind. Sonderzuständigkeiten sind bei einzelnen Staatsanwälten konzentriert, etwa für:
- Kapitaldelikte
- Brandsachen
- Betäubungsmittelsachen
- Waffendelikte
- Sexualdelikte
- Umweltstraftaten
- Lebensmittelsachen
- Rechtshilfeangelegenheiten
- Vollstreckungssachen
- Für die in § 74 c des Gerichtsverfassungsgesetzes im einzelnen aufgezählten Wirtschaftsdelikte ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Augsburg Verfolgungsbehörde (siehe "Abgegebene Verfahren").
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Ordnungswidrigkeitenverfahren
werden bearbeitet, soweit sie der Staatsanwaltschaft nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz oder nach § 115 des Ordnungswidrigkeitengesetzes zugewiesen sind. Mit den übrigen, von den Verwaltungsbehörden geahndeten Ordnungswidrigkeiten ist die Staatsanwaltschaft nur befasst, wenn gegen Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt wird.
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Die Strafvollstreckung
ist gleichfalls der Staatsanwaltschaft zugewiesen. Diese umfasst die Durchsetzung aller von den Gerichten im Bezirk ausgesprochenen Strafen gegen Erwachsene in Form von Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Maßregeln wie Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus, Fahrverbote und Entziehung der Fahrerlaubnis.
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Die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben, die in allen in Bayern anhängig werdenden Verfahren anfallen, die einen Zusammenhang mit der Verwendung für den menschlichen Verzehr untauglicher Schlachtabfälle in der Lebensmittelproduktion aufweisen, werden zentral in Memmingen erledigt.
Mit dieser Sonderzuständigkeit wurde die Staatsanwaltschaft Memmingen mit einer Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 17.10.2005 gemäß § 147 Nummer 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes betraut.
