Örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Der Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth entspricht dem Bereich des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Dieser umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Erlangen, Fürth, Hersbruck, Neumarkt i.d.OPf, Neustadt a.d.Aisch, Nürnberg und Schwabach. Dies entspricht den Gebieten der Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach sowie der Landkreise Nürnberger Land, Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim, Roth, Erlangen-Höchstadt, Fürth und Neumarkt.
In Wirtschafts-, Zoll- und Steuerstrafverfahren ist die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth als Schwerpunktstaatsanwaltschaft darüber hinaus zuständig für den Bereich des Landgerichts Ansbach. Dieser umfasst die Amtsgerichtsbezirke Ansbach und Weißenburg i.Bay. Dies wiederum entspricht den Gebieten der Stadt Ansbach sowie der Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gehört zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg.
