Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften
Für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten erwachsener Straftäter gem. § 74 c Abs. 1 Nr. 1 - 3, 5 - 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Staatsanwaltschaft München II zuständig. Darunter fallen insbesondere Verstöße gegen das Urhebergesetz, Steuer- und Zollstraftaten und Insolvenzdelikte.