Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei dieser Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
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Zuständigkeitsbereiche der Staatsanwaltschaft Traunstein
- Staatsanwaltschaft Traunstein [intern]
- Staatsanwaltschaft Traunstein - Zweigstelle Rosenheim [intern]
Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungsbehörde:
Sie verfolgt alle in ihrem Bezirk begangenen Straftaten.
Außerdem werden Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 20 Rechtsdienstleistungsgesetz verfolgt.
Alle anderen Ordnungswidrigkeiten verfolgen die Verwaltungsbehörden. Hier tritt die Staatsanwaltschaft nur in Aktion, wenn gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und die Sache dann bei Gericht anhängig wird.
Die Staatsanwaltschaft ist Strafvollstreckungsbehörde:
Sie vollstreckt alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Maßregeln (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus und Sicherungsverwahrung, Entziehungen der Fahrerlaubnis), Geldbußen und Fahrverbote.
Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahre) nach Jugendstrafrecht hingegen obliegt den Jugendgerichten.
