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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

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Portal > Staatsanwaltschaften > GenStA > Bamberg > Bezirk - Letzte Änderung: 26.03.2010


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6. - Seiteninhalt

Zuständigkeitsbereich

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ist eine von 24 Generalstaatsanwaltschaften in Deutschland. In Bayern gibt es Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg. Örtlich zuständig ist die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - abgesehen von der landesweiten Zuständigkeit bei Rechtsbeschwerden in Bußgeldverfahren - für den Bereich des Oberlandesgerichts Bamberg [intern] mit seinen 7 Landgerichtsbezirken. Dieses Gebiet umfasst die Regierungsbezirke Ober- und Unterfranken mit etwa 2.430.000 Einwohnern.

Zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gehören 7 Staatsanwaltschaften in Aschaffenburg [intern] , Bamberg [intern] , Bayreuth [intern] , Coburg [intern] , Hof [intern] , Schweinfurt [intern] und Würzburg [intern] .
Als Leiter einer Mittelbehörde ist der Generalstaatsanwalt der Dienstaufsicht der Staatsministerin für Justiz und Verbraucherschutz unterstellt.