Zuständigkeitsbereich
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ist eine von 24 Generalstaatsanwaltschaften in Deutschland. In Bayern gibt es Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg. Örtlich zuständig ist die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - abgesehen von der landesweiten Zuständigkeit bei Rechtsbeschwerden in Bußgeldverfahren - für den
Bereich des Oberlandesgerichts Bamberg [intern]
mit seinen 7 Landgerichtsbezirken. Dieses Gebiet umfasst die Regierungsbezirke Ober- und Unterfranken mit etwa 2.430.000 Einwohnern.
Zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gehören 7 Staatsanwaltschaften in
Aschaffenburg [intern]
,
Bamberg [intern]
,
Bayreuth [intern]
,
Coburg [intern]
,
Hof [intern]
,
Schweinfurt [intern]
und
Würzburg [intern]
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Als Leiter einer Mittelbehörde ist der Generalstaatsanwalt der Dienstaufsicht der Staatsministerin für Justiz und Verbraucherschutz unterstellt.
