Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei dieser Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
Unter dem Navigationspunkt "Abgegebene Verfahren" in der rechten Navigationsleiste finden Sie eine Liste der Verfahren, für die eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Die Generalstaatsanwaltschaft ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg. Sie ist ferner die dem Oberlandesgericht zugeordnete Staatsanwaltschaft für alle Rechtssachen, die dort entschieden werden. Darüber hinaus obliegen ihr vielfältige weitere Aufgaben.
- Fach- und Dienstaufsicht
- Rechtssachen bei den Oberlandesgerichten
- Auslieferungsverfahren/Rechtshilfe
- Gnadensachen
- Berufsgerichtliche Verfahren
- Disziplinarverfahren
- Entschädigung für Strafverfolgung
- Geldwäscheverfahren
Fach- und Dienstaufsicht
Im Rahmen der ihr obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft die Generalstaatsanwaltschaft im Interesse einer einheitlichen und gleichmäßigen Rechtsanwendung sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Zweckmäßigkeit des Handelns aller Bediensteten der Staatsanwaltschaften ihres Bezirks. Dies geschieht im Wege der Entscheidung über Beschwerden gegen die von den Staatsanwaltschaften verfügten Einstellungen von Ermittlungsverfahren, aber auch über sonstige Dienstaufsichtsbeschwerden. Zur Wirksamkeit der Dienstaufsicht tragen überdies gemeinsame Dienstbesprechungen, Berichte der Behördenleiter und Geschäftsprüfungen bei:
- Die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet über Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaften.
- Mit Dienstaufsichtsbeschwerden wegen eines dienstlichen Fehlverhaltens von Staatsanwälten wird der Generalstaatsanwalt nur befasst, wenn die diesbezügliche Entscheidung des unmittelbaren Dienstvorgesetzten, also des Leitenden Oberstaatsanwalts, angegriffen wird.
- Die Staatsanwaltschaften sind gehalten, die Generalstaatsanwaltschaft durch schriftliche Berichte oder mündlich umgehend und laufend über bedeutsame Vorgänge zu unterrichten.
- Zur Aufsicht gehört auch die Durchführung von Geschäftsprüfungen, die alle 6 Jahre bei den einzelnen Staatsanwaltschaften stattfinden. Dabei werden neben der Durchsicht einzelner Verfahrensvorgänge auch die Organisation der Behörde, die Anwendung von Informationstechnologie und der Einsatz moderner Instrumente der Personalführung und -steuerung überprüft.
- Der Generalstaatsanwalt ist innerhalb seines Bezirkes zur Entscheidung bzw. Mitwirkung in allen Personalangelegenheiten zuständig und entscheidet eigenständig über die Verteilung von Haushaltsmitteln. Er ist das Bindeglied zwischen den Staatsanwaltschaften des Bezirks und dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz und für Verbraucherschutz. Durch ihre Stellungnahmen bringt die Generalstaatsanwaltschaft den Sachverstand der staatsanwaltschaftlichen Praxis in rechtspolitische Entscheidungen ein.
Rechtssachen bei den Oberlandesgerichten
Die Generalstaatsanwaltschaft wirkt bei den von den Oberlandesgerichten zu entscheidenden Strafsachen mit. Dies geschieht vornehmlich durch Stellungnahmen und Anträge vor Entscheidungen
- über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgerichte aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg,
- über Rechtsbeschwerden in Bußgeldverfahren der Amtsgerichte aus ganz Bayern,
- über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft sowie
- über Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der Landgerichte des Bezirks.
Auslieferungsverfahren/Rechtshilfe
International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das Verfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts oder bereitet die Entscheidung des Justizministeriums vor. Darüber hinaus bearbeitet sie Vorgänge im Rechtshilfe- und Vollstreckungshilfeverkehr.
Gnadensachen
Seit Inkrafttreten der neuen Bayerischen Gnadenordnung zum 01.05.06 sind die Generalstaatsanwälte in Bayern in gewissem Umfang zu positiven Gnadenentscheidungen ermächtigt, sofern nicht das erkennende Gericht einem Gnadenerweis entgegentritt. So können beispielsweise Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr gnadenweise zur Bewährung ausgesetzt, Geldstrafen bis zu 180 Tagessätze bis zu einem Geldbetrag von 6000.- € erlassen oder Fahrverbote aufgehoben bzw. abgekürzt werden.
Berufsgerichtliche Verfahren
Die Generalstaatsanwaltschaft führt die Ermittlungen bei Berufspflichtverletzungen von Rechtsanwälten der im hiesigen Bezirk ansässigen Rechtsanwälte, erhebt die Anschuldigungen und vertritt sie im Verfahren beim Anwaltsgericht (sog. Anschuldigungsmonopol).
Disziplinarverfahren
Die Generalstaatsanwaltschaft ist Disziplinarbehörde für alle Beamten im Justiz- und Justizvollzugsdienst sowie für alle Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwälte des Bezirks. Soweit schwere Disziplinarverstöße dieser Personen vorliegen, führt sie die Disziplinarverfahren selbst, erhebt Disziplinarklage und vertritt diese vor dem zuständigen Verwaltungs- oder Richterdienstgericht.
Entschädigung für Strafverfolgung
Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung. Sie vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Bayern, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben.
Geldwäscheverfahren
Um eine möglichst zügige und einheitliche Prüfung und Auswertung von Verdachtsanzeigen der Finanz- und Kreditinstitute nach dem Geldwäschegesetz zu erreichen, sind in Bayern sowohl auf polizeilicher Ebene mit den Bayerischen Landeskriminalamt, als auch auf staatsanwaltlicher Ebene bei den drei Generalstaatsanwälten Zentralstellen geschaffen worden, die die Verdachtsanzeigen bearbeiten.
