Die Zentralstelle des Freistaates Bayern zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften
Die Zentralstelle befasst sich mit dem strafrechtlichen Jugendmedienschutz. Der in ihrer Bezeichnung angeführte Begriff der Schrift ist umfassend zu verstehen und erfasst z. B. auch das Internet. In Anpassung an die neuen Medientechnologien ist in den neuen Jugendschutzregelungen der Begriff „Schrift“ durch die Bezeichnung „Träger und Telemedien“ ersetzt worden. Die Zentralstelle ist für ganz Bayern zuständig, also nicht nur für die Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk München. Ihre Aufgaben lassen sich mit Koordination und Kooperation beschreiben.
Koordination
Für alle Staatsanwaltschaften in Bayern erfolgt eine einheitliche Bewertung von strafrechtlich relevanten Schriften. Es werden auch offene Rechtsfragen geklärt. Beides ist für die Gerichte nicht bindend. Bei unterschiedlichen Auffassungen besteht die Möglichkeit, auf dem Rechtmittelweg die Entscheidung des Revisionsgerichts herbeizuführen.
Kooperation
Jedes Bundesland hat eine derartige Einrichtung. Es versteht sich von selbst, dass die Meinung einer Zentralstelle für andere Bundesländer nicht verbindlich ist. Um gleichwohl auf der Ebene der Strafverfolgungsbehörden im Bundesgebiet eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten, findet ein regelmäßiger Meinungsaustausch statt. Dabei werden auch andere Dienststellen wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Landesjugendämter, Landesmedienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz eingebunden.
Arbeitsschwerpunkte
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Überprüfung gewaltgeprägter Computerspiele
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Überprüfungen im Bereich der sogenannten "Einfachen Pornographie"
- Kinderpornographie
