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Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg

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Portal > Staatsanwaltschaften > GenStA > Nürnberg > Bezirk - Letzte Änderung: 12.02.2010


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6. - Seiteninhalt

Zuständigkeitsbereich:

Der Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg umfasst den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg und damit die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberpfalz und Teile von Niederbayern mit 497 Gemeinden, 16 Landkreisen, 9 kreisfreien Städten mit insgesamt über drei Millionen Einwohnern.

Dem Generalstaatsanwalt in Nürnberg obliegt die Personal- und Fachaufsicht über die fünf Staatsanwaltschaften seines Bezirks.

Im Rahmen der Personalaufsicht ist er für Personalangelegenheiten und die Bemessung des Personalbedarfs der Staatsanwaltschaften des Bezirks zuständig. Die Fachaufsicht betrifft die fachliche Prüfung und Beobachtung der Arbeit der Staatsanwaltschaften und Entscheidung über Beschwerden.

Zum Bezirk gehören die Staatsanwaltschaften in

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