Orts- und Gerichtsdatenbank
Hier können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland ermitteln. Bitte beachten Sie, daß aufgrund des Prozessrechts nach dem Streitgegenstand ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein kann. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird zusätzlich angezeigt. Anzugeben sind die entsprechende Postleitzahl und der Ortsname; abgekürzte Angaben genügen. Kann das zuständige Gericht nicht allein aus diesen Angaben ermittelt werden, erfolgt ein entsprechender Hinweis.
Diese bundesweite Adressdatenbank wird vom Nordrhein-Westfälischen Justizministerium zur Verfügung gestellt.
NRW. Justizministerium
