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Landgericht Hof

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Hinweise zum Justizbetrieb im Zusammenhang mit Corona

Zur Reduzierung von Ansteckungsrisiken ist es ratsam, auch in Justizgebäuden Hygieneregeln zu beachten:


  •  Beim Betreten des Gebäudes, auf den Verkehrsflächen (Flure, Lichthöfe, Toiletten usw.) und beim Betreten von Sitzungssälen und Diensträumen kann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

  •  Es wird empfohlen, sich an den aufgestellten Hygienespendern die Hände zu desinfizieren und im Gebäude zwischen allen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

  •  In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen oder abgenommen werden muss. 
Reiner Chwoyka, Präsident des Landgerichts Behördenleitung Telefon: 09281 / 600-0 E-Mail: poststelle@lg-ho.bayern.de

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