Internetportal des Bayerischen Justizvollzugs
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Der Strafvollzug ist seit dem 1. Januar 2008 durch ein Landesgesetz (Bayerisches Strafvollzugsgesetz) geregelt. Das bislang geltende Strafvollzugsgesetz des Bundes wurde insoweit ersetzt. Dieses Dokument informiert Sie über die Kernaufgaben des Vollzuges.
Art. 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes lautet:
"Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Behandlungsauftrag)."
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