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Güterichterverfahren

Das Güterichterverfahren ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, das es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken ermöglicht, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden. Seit 1. August 2013 besteht an allen bayerischen Zivil- und Familiengerichten die Möglichkeit, in geeigneten Fällen die Parteien an eine Güterichterin oder einen Güterichter zu verweisen.

Güterichter/innen sind nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen, verhelfen aber den Parteien in der Güteverhandlung zu einer eigenverantworteten Lösung ihres Konflikts; sie setzen dabei moderne Methoden der Konfliktbeilegung, insbesondere auch die Mediation ein. Darüber hinaus können sie auf Wunsch der Parteien einen Prozessvergleich protokollieren.

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren finden Sie hier:

http://www.justiz.bayern.de/service/gueterichter/