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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Wer die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz).

Erreichbarkeit:
Zimmer: 2, Telefon: 0871 / 84-1263
Beschreibung, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Verfahrensübersicht