Vereinsregister
Mit der Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein Rechtsfähigkeit. Er kann z.B. Verträge abschließen, im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden oder Mitarbeiter einstellen.
In Registersachen (Vereins-, Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister) ist das Amtsgericht Landshut ebenfalls für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden und Landau a. d. Isar zuständig.
Erreichbarkeit Nebengebäude:
Altstadt 300 (Eingang Steckengasse), 84028 Landshut (Hausanschrift), Zimmer 12,
Maximilianstraße 22, 84028 Landshut (Postanschrift)
Telefon: 0871 / 84-3243 oder 84-3384, Telefax: +499621962410824
Beschreibung, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen:
Vereinsregister; Einsicht - BayernPortal (freistaat.bayern)
Beachten Sie auch die Online-Einsicht über das gemeinsame Registerportal der Länder!
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente kostenfrei!
Nähere Informationen finden Sie unter www.handelsregister.de