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Landgericht Bamberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Notaraufsicht

Der Präsident des Landgerichts Bamberg übernimmt im Rahmen der Justizverwaltung hinsichtlich der Notarinnen und Notare im Landgerichtsbezirk Bamberg die Aufgaben einer unteren Aufsichtsbehörde. Das Landgericht darf keine Notarinnen oder Notare empfehlen.

Anders als der Rechtsanwalt, der nach § 2 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung einen freien Beruf ausübt, ist der Notar nach § 1 Bundesnotarordnung unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und untersteht in dieser Eigenschaft der Dienstaufsicht der Landesjustizverwaltung.

Die Landgerichte haben als untere Aufsichtsbehörde vor allem die Aufgabe, die gesetzesmäßige Amtsführung der Notarinnen und Notare insbesondere durch turnusmäßige Überprüfungen zu überwachen. Außerdem nehmen sie Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Notarinnen und Notare entgegen und bescheiden diese.

Anordnungen im Rahmen der Notaraufsicht

Im Rahmen der Notaraufsicht hat der Präsident des Landgerichts Bamberg am 07.05.2018 folgendes angeordnet:

Aufsicht über die Notare des Bezirks; Genehmigung der Anwendungsempfehlungen der Bundesnotarkammer

§ 51 Abs. 8 Satz 1 GwG verpflichtet die Aufsichtsbehörde, den Verpflichteten (die Notarinnen und Notare des Bezirks) regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen.

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Notare im Landgerichtsbezirk Bamberg ist nach § 50 Nr. 5 GwG der Präsident des Landgerichts Bamberg.

Der Pflicht nach § 51 Abs. 8 Satz 1 GwG kann gem. § 51 Abs. 8 Satz 2 GwG aber auch dadurch entsprochen werden, dass die Anwendungsempfehlungen der Bundesnotarkammer genehmigt werden.

Diese Genehmigung habe ich am 7.5.2018 erteilt.

Die jeweils aktuellen Anwendungsempfehlungen stehen als Download unter http://bnotk.de/Bundesnotarkammer/Aufgaben-und-Taetigkeiten/Geldwaeschebekaempfung.php zur Verfügung und sind zu beachten.

gez.

Dr. Krauß