Pressemitteilung 2 vom 23.07.2026
Schleuserverfahren abgeschlossen
Bandenmitglied eines Schleuserrings zu 7 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe
verurteilt
Am Landgericht Landshut wurde am Montag (20.07.2026) ein umfangreiches
Strafverfahren abgeschlossen. Nach dem Prozessauftakt am 03.12.2025 folgten insgesamt 28 Verhandlungstage, an denen 136 Zeugen vernommen wurden. Hierbei handelte es sich zu einem Großteil um die ehemals Geschleusten,
die zu den Details der jeweiligen Schleuserfahrten und deren Organisation befragt werden mussten. Dabei waren aber längst nicht mehr alle Zeugen erreichbar, da ein Teil von diesen wieder ausgereist oder bereits abgeschoben war.
Gegenstand der Beweisaufnahme waren aber auch umfangreiche Mobiltelefonauswertungen, da die Bande hochgradig organisiert und konspirativ vorgegangen war. So wurden in Gruppenchatverläufen nur Alias bzw. Spitznamen verwendet, die nachträglich den einzelnen Bandenmitgliedern zugeordnet werden
mussten.
Die im Jahr 2023 durchgeführten Schleusungen begannen i.d.R. mit einer Flugreise aus der Türkei nach Serbien. Eine noch nicht näher bekannte Organisation in Serbien übernahm jeweils die Abholung der Geschleusten am Flughafen
in Serbien und verbrachte die Geschleusten in ein Waldgebiet an der Grenze
zu Ungarn. Dort brachte dann eine nicht näher bekannte Gruppierung von bewaffneten Afghanen die Geschleusten in Gruppen durch das Waldgebiet und
über den Grenzzaun nach Ungarn. Sodann wurden die Geschleusten von dort
aus dem Wald in Ungarn nach Budapest gebracht. Die Bande in Budapest, in
der der Angeklagte tätig war, übernahm sodann den als letzte Etappe den Weitertransport der Geschleusten von Budapest über Österreich bis nach Deutschland. Dabei wurden die Geschleusten anzahlmäßig überwiegend auf der Ladefläche von Kastenwägen / Kleintransportern ohne Fenster befördert. Währenddessen fuhren weitere Bandenmitglieder in einem oder mehreren extra für die jeweilige Schleuserfahrt angemieteten Fahrzeugen einer Premiummarke voraus, um die Taten an den Grenzübergängen abzusichern und auszukund
schaften, ob Polizeikontrollen stattfanden. Die Geschleusten entrichteten für
ihre Reise bis nach Deutschland Zahlungen pro Kopf in Höhe von einigen Tausend Euro. Diese Zahlungen wurden i.d.R. in der Türkei bis zur dokumentierten
Ankunft der Geschleusten treuhänderisch verwahrt und dann jeweils an die
Bande ausbezahlt.
Der Transport der Geschleusten nach Deutschland fand teilweise unter lebensgefährlichen und unmenschlichsten Bedingungen statt. So wurden die Fahrten
von Budapest nach Deutschland über mehrere Stunden ohne Pause durchgeführt. Die Geschleusten hatten keine Möglichkeit, eine Toilette aufzusuchen.
Anzahlmäßig überwiegend wurden die Geschleusten ohne Sitzplätze und ungesichert auf der Ladefläche der Kastenwägen / Kleintransporter regelrecht eingepfercht, bis keine weiteren Personen mehr auf die Ladefläche passten. Unter
den Geschleusten waren oft ganze Familien mit Kindern und Kleinkindern, teil
weise auch Schwangere. Geschleuste mussten hierbei teilweise während der
gesamten Fahrt stehen. Vielfach berichteten die Zeugen, dass sie auch keine
Luft mehr bekamen und Angst um ihr Leben hatten. Vereinzelt haben die Ge
schleusten Gummidichtungen aus den Hecktüren des Kastenwagens / Klein
transporters (z.B. Fiat Ducato Maxi) herausgerissen, um durch den so entstehenden Spalt etwas Luft zu bekommen.
Die Grenzübertritte nach Deutschland fanden i.d.R. an den Grenzübergängen
Simbach am Inn, Obernberg, Laufen oder Suben statt. Die Geschleusten wurden sodann in Deutschland mehrere Kilometer vom Grenzübergang entfernt
ausgesetzt und sich selbst überlassen.
Die Ermittlungen kamen in Gang, nachdem Schleuserfahrer der Transportfahr
zeuge von der Polizei aufgegriffen wurden und im Zuge der jeweiligen Ermitt
lungsverfahren auch Mobiltelefone und Funkzellendaten ausgewertet werden
konnten. In vorausgegangenen Strafverfahren wurden bereits 8 Schleuserfahrer der Bandenorganisation zu Freiheitsstrafen zwischen 3 und 4 Jahren und 6
Monaten verurteilt. Soweit die Fahrer Heranwachsende waren und damit Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangte, wurden diese zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 2 Monaten und 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt.
Die 6. Strafkammer war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon über
zeugt, dass der Angeklagte des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens
von Ausländern in 9 Fällen schuldig war. In 8 von diesen 9 Fällen nahm die
Kammer zudem an, dass die Einschleusung auch mit einer das Leben gefährdenden, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder der Gefahr einer schweren Gesundheitsgefährdung verbunden war. Zu diesem Ergebnis
kam die Kammer, weil die Geschleusten teilweise auf der Ladefläche von
Transportern ohne Sicherungsmöglichkeit, Luft- oder Lichtzufuhr aber auch teilweise zu zweit im Kofferraum der angemieteten Premiumfahrzeuge transportiert wurden. Insgesamt lag der Anklage der Staatsanwaltschaft das Einschleusen von rund 260 Drittstaatsangehörigen (Frauen, Männer und Kinder) zu
grunde.
Der Angeklagte war zur Überzeugung der Kammer innerhalb der Bande in Budapest insbesondere für die Aufsicht über die Schleuserfahrer, die Einteilung
der Fahrer zu den Schleusungsfahrten, die Pflege und Wartung der Schleuserfahrzeuge und teilweise für die Entlohnung der einzelnen Schleuserfahrer zuständig war. Dass der Angeklagte der „Chef“ der Bande war, konnte ihm hinge
gen nicht nachgewiesen werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund:
Am Landgericht Landshut finden immer wieder große Strafverfahren gegen Schleuserbanden
statt. Eine Anklage vor dem Landgericht setzt voraus, dass bei dem jeweiligen Angeklagten für
den Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren zu erwarten ist. Der
Normalstrafrahmen für gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern des § 97
Absatz 2 Aufenthaltsgesetz reicht nach der seit dem 27.02.2024 gültigen Fassung von mindes
tens 3 Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. In der zuvor bis zum 26.02.2024 geltenden alten
Fassung betrug der Normalstrafrahmen noch mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Sofern kein Geständnis des jeweiligen Angeklagten vorliegt, müssen in einer zeitaufwändigen
Beweisaufnahme u.a. alle Geschleusten vernommen werden. Die vormals Geschleusten sind
häufig über das ganze Bundesgebiet verteilt, so dass die Beweisaufnahme bereits deswegen
sehr aufwändig ist. Die Angeklagten und Geschleusten sind aller meistens der deutschen Spra
che nicht mächtig, so dass zahlreiche Dolmetscher erforderlich sind. Zudem müssen als weitere
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Zeugen die Aufgriffsbeamten der Polizei, die jeweiligen Sachbearbeiter der Polizei sowie Mittäter
vernommen werden. Die Höchststrafe für das gewerbs- und bandenmäßige Einschleusen von
Ausländern lag im vorliegenden Fall bei bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.