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Landgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2 vom 23.07.2026

Schleuserverfahren abgeschlossen

Bandenmitglied eines Schleuserrings zu 7 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt

Am Landgericht Landshut wurde am Montag (20.07.2026) ein umfangreiches Strafverfahren abgeschlossen. Nach dem Prozessauftakt am 03.12.2025 folgten insgesamt 28 Verhandlungstage, an denen 136 Zeugen vernommen wurden. Hierbei handelte es sich zu einem Großteil um die ehemals Geschleusten, die zu den Details der jeweiligen Schleuserfahrten und deren Organisation befragt werden mussten. Dabei waren aber längst nicht mehr alle Zeugen erreichbar, da ein Teil von diesen wieder ausgereist oder bereits abgeschoben war. Gegenstand der Beweisaufnahme waren aber auch umfangreiche Mobiltelefonauswertungen, da die Bande hochgradig organisiert und konspirativ vorgegangen war. So wurden in Gruppenchatverläufen nur Alias bzw. Spitznamen verwendet, die nachträglich den einzelnen Bandenmitgliedern zugeordnet werden mussten. 

Die im Jahr 2023 durchgeführten Schleusungen begannen i.d.R. mit einer Flugreise aus der Türkei nach Serbien. Eine noch nicht näher bekannte Organisation in Serbien übernahm jeweils die Abholung der Geschleusten am Flughafen in Serbien und verbrachte die Geschleusten in ein Waldgebiet an der Grenze zu Ungarn. Dort brachte dann eine nicht näher bekannte Gruppierung von bewaffneten Afghanen die Geschleusten in Gruppen durch das Waldgebiet und über den Grenzzaun nach Ungarn. Sodann wurden die Geschleusten von dort aus dem Wald in Ungarn nach Budapest gebracht. Die Bande in Budapest, in der der Angeklagte tätig war, übernahm sodann den als letzte Etappe den Weitertransport der Geschleusten von Budapest über Österreich bis nach Deutschland. Dabei wurden die Geschleusten anzahlmäßig überwiegend auf der Ladefläche von Kastenwägen / Kleintransportern ohne Fenster befördert. Währenddessen fuhren weitere Bandenmitglieder in einem oder mehreren extra für die jeweilige Schleuserfahrt angemieteten Fahrzeugen einer Premiummarke voraus, um die Taten an den Grenzübergängen abzusichern und auszukund schaften, ob Polizeikontrollen stattfanden. Die Geschleusten entrichteten für ihre Reise bis nach Deutschland Zahlungen pro Kopf in Höhe von einigen Tausend Euro. Diese Zahlungen wurden i.d.R. in der Türkei bis zur dokumentierten Ankunft der Geschleusten treuhänderisch verwahrt und dann jeweils an die Bande ausbezahlt.

Der Transport der Geschleusten nach Deutschland fand teilweise unter lebensgefährlichen und unmenschlichsten Bedingungen statt. So wurden die Fahrten von Budapest nach Deutschland über mehrere Stunden ohne Pause durchgeführt. Die Geschleusten hatten keine Möglichkeit, eine Toilette aufzusuchen. Anzahlmäßig überwiegend wurden die Geschleusten ohne Sitzplätze und ungesichert auf der Ladefläche der Kastenwägen / Kleintransporter regelrecht eingepfercht, bis keine weiteren Personen mehr auf die Ladefläche passten. Unter den Geschleusten waren oft ganze Familien mit Kindern und Kleinkindern, teil weise auch Schwangere. Geschleuste mussten hierbei teilweise während der gesamten Fahrt stehen. Vielfach berichteten die Zeugen, dass sie auch keine Luft mehr bekamen und Angst um ihr Leben hatten. Vereinzelt haben die Ge schleusten Gummidichtungen aus den Hecktüren des Kastenwagens / Klein transporters (z.B. Fiat Ducato Maxi) herausgerissen, um durch den so entstehenden Spalt etwas Luft zu bekommen.

Die Grenzübertritte nach Deutschland fanden i.d.R. an den Grenzübergängen Simbach am Inn, Obernberg, Laufen oder Suben statt. Die Geschleusten wurden sodann in Deutschland mehrere Kilometer vom Grenzübergang entfernt ausgesetzt und sich selbst überlassen.

Die Ermittlungen kamen in Gang, nachdem Schleuserfahrer der Transportfahr zeuge von der Polizei aufgegriffen wurden und im Zuge der jeweiligen Ermitt lungsverfahren auch Mobiltelefone und Funkzellendaten ausgewertet werden konnten. In vorausgegangenen Strafverfahren wurden bereits 8 Schleuserfahrer der Bandenorganisation zu Freiheitsstrafen zwischen 3 und 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Soweit die Fahrer Heranwachsende waren und damit Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangte, wurden diese zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 2 Monaten und 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt.

Die 6. Strafkammer war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon über zeugt, dass der Angeklagte des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in 9 Fällen schuldig war. In 8 von diesen 9 Fällen nahm die Kammer zudem an, dass die Einschleusung auch mit einer das Leben gefährdenden, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder der Gefahr einer schweren Gesundheitsgefährdung verbunden war. Zu diesem Ergebnis kam die Kammer, weil die Geschleusten teilweise auf der Ladefläche von Transportern ohne Sicherungsmöglichkeit, Luft- oder Lichtzufuhr aber auch teilweise zu zweit im Kofferraum der angemieteten Premiumfahrzeuge transportiert wurden. Insgesamt lag der Anklage der Staatsanwaltschaft das Einschleusen von rund 260 Drittstaatsangehörigen (Frauen, Männer und Kinder) zu grunde.

Der Angeklagte war zur Überzeugung der Kammer innerhalb der Bande in Budapest insbesondere für die Aufsicht über die Schleuserfahrer, die Einteilung der Fahrer zu den Schleusungsfahrten, die Pflege und Wartung der Schleuserfahrzeuge und teilweise für die Entlohnung der einzelnen Schleuserfahrer zuständig war. Dass der Angeklagte der „Chef“ der Bande war, konnte ihm hinge gen nicht nachgewiesen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Hintergrund:

Am Landgericht Landshut finden immer wieder große Strafverfahren gegen Schleuserbanden statt. Eine Anklage vor dem Landgericht setzt voraus, dass bei dem jeweiligen Angeklagten für den Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren zu erwarten ist. Der Normalstrafrahmen für gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern des § 97 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz reicht nach der seit dem 27.02.2024 gültigen Fassung von mindes tens 3 Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. In der zuvor bis zum 26.02.2024 geltenden alten Fassung betrug der Normalstrafrahmen noch mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

Sofern kein Geständnis des jeweiligen Angeklagten vorliegt, müssen in einer zeitaufwändigen Beweisaufnahme u.a. alle Geschleusten vernommen werden. Die vormals Geschleusten sind häufig über das ganze Bundesgebiet verteilt, so dass die Beweisaufnahme bereits deswegen sehr aufwändig ist. Die Angeklagten und Geschleusten sind aller meistens der deutschen Spra che nicht mächtig, so dass zahlreiche Dolmetscher erforderlich sind. Zudem müssen als weitere - 4 - Zeugen die Aufgriffsbeamten der Polizei, die jeweiligen Sachbearbeiter der Polizei sowie Mittäter vernommen werden. Die Höchststrafe für das gewerbs- und bandenmäßige Einschleusen von Ausländern lag im vorliegenden Fall bei bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.