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Pressemitteilung 15/2019 vom 22.11.2019

Landgericht München I erlässt erste Beweisbeschlüsse im Lkw-Kartell

Die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute in 4 Verfahren aus dem Komplex Lkw-Kartell Beweisbeschlüsse erlassen. Ein Sachverständigengutachten soll klären, ob es – wie die Klageparteien behaupten – aufgrund des kartellrechts-widrigen Verhaltens, das die Europäische Kommission im Juli 2016 festgestellt hatte, zu einem kartellbedingt erhöhten Preisniveau von 1997 bis 2016 auf dem Markt für LKW der an dem kartellrechtswidrigen Verhalten beteiligten Hersteller/Marken gekommen ist. Die von der Kammer bestimmten zwei Sachverständigen, einer für mikroökonometrische Fragestellungen, einer für den Bereich der Mikroökonomie, sollen in ihrem Gutachten ggf. auch Feststellungen zur Höhe eines Preisaufschlages treffen. Die Kammer beabsichtigt, in weiteren anhängigen Verfahren vergleich-bare Beweisbeschlüsse zu erlassen.
Insgesamt sind bei der 37. Zivilkammer des Landgerichts München I ca. 110 Verfahren anhängig, in denen Ansprüche von ca. 8.500 möglicherweise Geschädigten für ca. 250.000 LKW-Erwerbsvorgänge (Kauf und Leasing) geltend gemacht werden.

Auf die bisherigen Pressemitteilungen des Landgerichts München I bezüglich des Lkw-Kartells wird hingewiesen:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2019/10.php
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2018/7.php


Verfasser der Pressemitteilung:
Richter am Landgericht München I Uwe Habereder - Pressesprecher -