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Pressemitteilung 1/2020 vom 04.02.2020

FRAND-Hinweise online gestellt

Das Landgericht München I hat heute die bereits angekündigten Hinweise der beiden Patentstreitkammern zur Handhabung des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwandes (FRAND) auf seine Homepage gestellt.
Zu den FRAND-Hinweisen:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/verfahren_03.php
 
Diese Hinweise betreffen Patentverletzungsklagen bei standardessentiellen Patenten für Telekommunikation. Hier kann der Beklagte, dem Patentverletzung vorgeworfen wird, sich u.a. mit dem kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand (FRAND) verteidigen.
Das hat folgenden Hintergrund:Ein standardessentielles Patent (SEP) kann dem Patentinhaber eine marktbeherrschende Stellung vermitteln, weil es zum Standard geworden ist, d.h. alle Hersteller im Markt für Telekommunikation auf seine Nutzung angewiesen sind, um überhaupt marktfähig zu sein.Kartellrechtlichen Problemen entgeht der Patentinhaber dann, wenn er den Beklagten ein kartellrechtlich nicht zu beanstandendes Lizenzangebot für das SEP unterbreitet. Kartellrechtlich nicht zu beanstanden ist ein Angebot, wenn es den sog. FRAND-Bedingungen entspricht. FRAND steht für „Fair, Reasonable And Non-Discriminatory“. Ein solches FRAND-Angebot des Klägers bzw. Patentinhabers müssen im Streitfall die Gerichte kartellrechtlich überprüfen.
 
Die FRAND-Diskussion ist maßgeblich durch die Rechtsprechung des EuGH geprägt (siehe Urteil des EuGH vom 16.07.2015, Huawei v. ZTE, Az. C-170/13). Die deutschen Gerichte wenden die EuGH-Rechtsprechung bisher uneinheitlich an.
 
Die 7. Zivilkammer und die 21. Zivilkammer des Landgerichts München l haben nun gemeinsam Hinweise dazu erarbeitet, wie sie in Patentstreitsachen im sog. Münchner Verfahren mit dem FRAND-Einwand umgehen wollen. Diese Hinweise betreffen im Wesentlichen den prozessualen Ablauf im anhängigen Patentverletzungsverfahren und Fragen der Beweislast. Zu Fragestellungen der Geheimhaltung gelten die von beiden Kammern verfassten, gesonderten Hinweise auch über den FRAND-Einwand hinaus.
 
Zum Münchner Verfahren in Patentstreitsachen:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/verfahren_03.php

Pressesprecherin Dr. Anne-Kristin Fricke