Gerichtsvollzieherdienst
Berufsbild
Was nützt das beste Urteil, wenn es nicht vollstreckt werden kann?
Als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.
Die wichtigste Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist es, Urteile und Beschlüsse des Gerichts durchzusetzen. Um dem Gläubiger, der einen Prozess gewonnen hat, zu seinem Geld zu verhelfen, pfänden sie bewegliches Schuldnervermögen (z.B. echte Teppiche, Schmuck), versteigern es öffentlich und verteilen den Erlös in eigener Verantwortung.
Weitere Aufgaben sind die zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen und die Durchführung von Zustellungen. Zudem ist den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern die Abnahme der Vermögensauskunft (früher "eidesstattliche Versicherung" bzw. "Offenbarungseid") übertragen.
Für die Organisation ihres Geschäftsbetriebs sind sie weitgehend selbst verantwortlich.
Quelle: Homepage des
Bayerischen Staatsministerium der Justiz
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Für die Ausbildung können Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie bei Bedarf auch andere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden.
Zulassung von Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten:
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte können zur Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst zugelassen werden, wenn sie
- die Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst bestanden haben,
- nach ihrer Persönlichkeit und den bisherigen Leistungen für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes geeignet sind,
- die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) besitzen und
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Zulassung von anderen Bewerberinnen und Bewerbern:Andere Bewerberinnen und Bewerber (= befähigte Justizangestellte und externe Seiteneinsteiger) können ausnahmsweise zugelassen bzw. eingestellt werden, wenn keine ausreichende Zahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Justizfachwirtedienst zur Verfügung steht und ein besonderes dienstliches Interesse an der Gewinnung der Bewerberinnen und Bewerber besteht.
Zur vorbereitenden Ausbildung und zu der nachfolgenden Gerichtsvollzieherausbildung können diese anderen Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, wenn sie- durch ihre Lebens- und Berufserfahrung befähigt sind, die Aufgaben als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher wahrzunehmen,
- einen mittleren Schulabschluss, einen qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss, einen qualifizierenden Haupt- oder Mittelschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können,
- sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben, z. B. in einem juristischen oder kaufmännischen Beruf,
- die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
- Nachweis der Verfassungstreue,
- Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
- charakterliche Eignung (z.B. Vorstrafen?),
- die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Sie werden sechs Monate vor Beginn der regulären Gerichtsvollzieherausbildung (= regelmäßig zum 15. April eines Jahres) als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eingestellt. Sie absolvieren zunächst eine sechsmonatige vorbereitende Ausbildung an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz (4 Monate fachtheoretische Ausbildung) und bei dem jeweiligen Ausbildungsgericht (2 Monate Einführung und Hospitation), in der ihnen die wesentlichen Kenntnisse aus der Ausbildung für den Justizfachwirtedienst vermittelt werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der mündlichen Prüfung im Rahmen der vorbereitenden Ausbildung beginnt die reguläre Gerichtsvollzieherausbildung (= regelmäßig zum 15. Oktober eines Jahres). Rund ein halbes Jahr vor deren Abschluss wird den Bewerberinnen und Bewerbern die Befähigung für den Justizfachwirtedienst zuerkannt und es erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Unter diesem Link finden Sie Informationen zum Inhalt der Ausbildung .
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Quelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Justiz
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Die Gerichtsvollzieherbewerberinnen und -bewerber absolvieren während der regelmäßig am 15. Oktober jeden Jahres beginnenden 18-monatigen Ausbildung drei fachtheoretische Lehrgänge an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz sowie praktische Ausbildungsabschnitte bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher.
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Theoretische Ausbildung
In den theoretischen Lehrgängen (Lehrgang A 5 1/2 Monate, Lehrgang B zwei Monate 1 Woche, Lehrgang C zwei Wochen) werden die zur Erfüllung der Aufgaben des/r Gerichtsvollziehers/in erforderlichen Rechtskenntnisse, EDV-Anwendungen und Schlüsselkompetenzen unter anderem auch durch handlungsorientierte Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten, Planspiele, Projekte etc. vermittelt. Die Ausbildung erfolgt praxisnah und anwendungsorientiert.
Unterkunft und Verpflegung werden an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz zur Verfügung gestellt.
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Praktische Ausbildung
Zwischen den theoretischen Lehrgängen erfolgt die praktische Ausbildung bei der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher. Hier sollen die Nachwuchskräfte die erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden und ertiefen. Diejenigen, die den theoretischen Lehrgang B erfolgreich abgeschlossen haben, können bereits im letzten praktischen Ausbildungsabschnitt mit der Wahrnehmung von Gerichtsvollzieheraufgaben bis zur Hälfte eines Gerichtsvollzieherbezirks beauftragt werden.
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Prüfung
Im Anschluss an den Lehrgang C wird die Gerichtsvollzieherprüfung durchgeführt. In fünf Klausuren à zwei Stunden, einer Klausur à fünf Stunden und einer mündlichen Prüfung muss der/die angehende Gerichtsvollzieher/in nachweisen, ob er/sie nach einen/ihren Kenntnissen und praktischen Geschick für den Gerichtsvollzieherdienst geeignet ist.
Quelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Justiz
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Theoretische Ausbildung
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Sofern der Bedarf aus dem Justizfachwirtedienst nicht gedeckt werden kann, können sich andere Bewerber zur Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst bewerben.
Für die vorbereitende Ausbildung, beginnend am 15. April 2027, können Sie sich ab sofort bewerben.
Senden Sie bitte per Post an:Herrn Präsidenten
des Oberlandesgerichts München
Referat III - SG Aus-u. Fortbildung
Prielmayerstraße 5
80335 München- Ihren Lebenslauf (mit Angabe der Wohnanschriften der letzten 5 Jahre sowie Angabe (aller) Staatsangehörigkeiten)
- Kopie des Schulabschlusses
- Kopie Ihres Abschlusses der Berufsausbildung
- alle vorhandenen Arbeitszeugnisse
- siehe Downloads
- das Bewerbungsformular (Anlage 1)
- das Formblatt Erklärungen (Anlage 2)
- die Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue (Anlage 3)
- den Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue (Anlage 4)
- den Fragebogen zur Prüfung der Beziehungen zu Scientology (Anlage 6)
Welche zusätzlichen Unterlagen für die Einstellung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (siehe Downloads).
Bitte beachten Sie hier die jeweiligen Fristen zur Vorlage der erforderlichen Einstellungsunterlagen.
Nach dem Vorstellungsgespräch erhalte Sie weitere Informationen zum Führungszeugnis und der amtsärztlichen Untersuchung.
zur Verfügung.
Für Rückfragen steht Ihnen die Sachbearbeiterin des Sachgebiets Aus- und Fortbildung
Frau Massi, Rechtspflegeamtfrau
Telefon: 089/5597 7532
E-Mail: bewerbung.gerichtsvollzieher@olg-m.bayern.de
Downloads
- Bewerbungsformular (Anlage 1)
- Formblatt Erklärungen (Anlage 2)
- Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Anlage 3)
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue (Anlage 4)
- Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen (Anlage 5)
- Fragebogen zur Prüfung der Beziehungen zu Scientology (Anlage 6)
- Merkblatt Einstellungsunterlagen (Anlage 7)
- Merkblatt Führungszeugnis (Anlage 8)