Pressemitteilung 47 vom 09.07.2026
Strafverfahren gegen Twana H.S. u.a. wegen des Verdachts des Völkermordes u.a.
Der 8. Strafsenat wird am 13.07.2026 um 09.30 Uhr das Urteil in dieser Sache verkünden.
Das Urteil wird im neuen Strafjustizzentrum in der Dachauer Straße 118 im Sitzungssaal D 0.106/0.107 verkündet.
Die Bundesanwaltschaft hatte am 09.12.2024 Anklage erhoben (vgl. dazu auch https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/Pressemitteilung-vom-30-12-2024-2.html?nn=2031572); sie wirft den Angeklagten vor, der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) angehört zu haben und dabei im Irak und in Syrien die Straftaten des Völkermordes, des Verbrechens gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen durch die Versklavung und die Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen begangen zu haben.
Die Anklage wurde mit Eröffnungsbeschluss vom 28.02.2025 zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Senat hat seit dem 19.05.2025 an insgesamt 61 Tagen in dieser Sache verhandelt.
Die Vertreterin des GBA hat in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Verhängung von jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen jeweils mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt.
Die Verteidiger haben jeweils die sog. Völkermordabsicht verneint und eine Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beantragt. Die Verteidigung des Angeklagten H.S. hat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren 6 Monaten beantragt. Die Verteidigung der Angeklagten R.A. hat die Verhängung einer Jugendstrafe von 7 Jahren beantragt.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht
Press release (English version)