Pressemitteilung 57 vom 24.08.2026
Landgericht München I: Strafverfahren gegen Hayati Ö. wegen Mordes („Cold Case“)
Mit Urteil vom 17.10.2025 hatte das Landgericht München I – Schwurgericht - den Angeklagten Hayati Ö. wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt (vgl. Pressemitteilung 73/2025).
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22.07.2026 die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen (Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2026 - Verurteilung wegen Mordes an vierfacher Mutter in München aus dem Jahr 2000 ("Cold Case") rechtskräftig).
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Bettina Kaestner
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressestelle bei dem
Oberlandesgericht München