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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 61 vom 03.09.2026

Strafverfahren gegen Vladimir F. (40 Jahre) wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Die 3. Große Strafkammer hat heute den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 12 Fällen nach einer dreitägigen Hauptverhandlung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren 9 Monaten verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von knapp 3 Millionen Euro angeordnet.

Nach den Feststellungen der Strafkammer unter dem Vorsitz von Susanne Blaschke hatte der Angeklagte in zwölf Fällen insgesamt rund 127 Kilogramm Kokain angekauft, um es anschließend weiterzuverkaufen. Der Vorwurf des bandenmäßigen Handeltreibens hatte sich in der Hauptverhandlung dagegen nicht erhärtet.

Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf im Rahmen einer Verständigung vollumfänglich eingeräumt.

Bei der Strafzumessung würdigte die Strafkammer insbesondere das umfassende Geständnis zu Gunsten des Angeklagten. Ohne das Geständnis hätte – so die Vorsitzende Richterin Blaschke – die Strafe auch noch deutlich höher ausfallen können.

Das Gericht ordnete zuletzt Haftfortdauer an.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

 

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht