Pressemitteilung vom 26. November 2025 Nr. 34/2025
Prozessbeginn wegen Verdachts des Abrechnungsbetruges gegen fünf Verantwortliche eines Nürnberger Pflegedienstes
Vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt
am Montag, 1. Dezember 2025, 9:00 Uhr,
im Sitzungssaal 2.006 (2. Obergeschoss),
im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,
die Hauptverhandlung gegen fünf Verantwortliche eines ambulanten Pflegedienstes wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetruges.
Nach der Anklageschrift der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg sollen die Angeklagten im Zeitraum von April 2020 bis September 2024 ambulante Pflegeleistungen, wie beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen oder Blutzuckermessungen, abgerechnet haben, obwohl diese Leistungen tatsächlich nicht erbracht worden seien. Den Kranken- und Pflegekassen sei hierdurch ein Gesamtschaden in Höhe von rund 430.000 € entstanden. Ein Geschäftsführer und der Pflegedienstleiter des inzwischen in Liquidation befindlichen Nürnberger Pflegedienstunternehmens befinden sich in Untersuchungshaft. Die Inhaftierten sollen gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer und einem Prokuristen die Taten begangen haben. Im Zeitraum April 2022 bis Oktober 2023 soll auch die stellvertretende Pflegedienstleiterin daran beteiligt gewesen sein. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Anklagevorwurfs und des Ermittlungsergebnisses wird auf die Pressemitteilung der ZKG vom 10. September 2025 (9/2025) Bezug genommen.
Die 18. Strafkammer hat für das Strafverfahren noch 17 weitere Verhandlungstage angesetzt und Fortsetzungstermine bestimmt auf 10. und 17. Dezember 2025, 7., 13., 15., 21., 27. und 29. Januar, 4., 9. und 24. Februar, 2., 10., 12., 18., 24. und zuletzt 26. März 2026 (jeweils 9:00 Uhr, Saal 2.006). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht oder im Hinblick auf den Sitzungssaal sind Änderungen möglich, die über den Sitzungsaushang bekannt gegeben werden.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die am Beginn der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, 28. November 2025, 16:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.
Tina Haase
Richterin am
Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin