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Pressemitteilung 1 vom 18.02.15

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth vom 18.02.2015 zum Verfahrenskomplex Peggy Knobloch



Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat die Verfahren gegen drei Verdächtige im Zusammenhang mit dem Verschwinden der damals 9-jährigen Peggy Knobloch mangels Tatnachweises eingestellt. Wenige verbleibende offene Spuren, die nicht die drei Beschuldigten betreffen, und zukünftig eingehende Hinweise werden in einem noch laufenden Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt weiter mit Nachdruck überprüft.

Seit Mitte 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft Bayreuth unabhängig vom Wiederaufnahmeverfahren bezüglich Ulvi K. im Zusammenhang mit dem Verschwinden der damals 9-jährigen Peggy Knobloch. Im Rahmen der sehr aufwändigen Untersuchungen sind bislang etwa 4.800 Spuren überprüft und über 180 Zeugen vernommen worden.

Unabhängig vom Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi K., das rechtskräftig mit einem Freispruch abgeschlossen wurde, sind weitere Ermittlungen gegen drei Beschuldigte geführt worden. Wie bereits mehrfach berichtet, handelte es sich bei den Verdächtigen um den Eigentümer eines Grundstücks in Lichtenberg, auf dem vergeblich Grabungsarbeiten durchgeführt wurden, um einen früheren Nachbarn der Familie Knobloch sowie um dessen Halbbruder.

Die Beschuldigten, für die stets die Unschuldsvermutung nach dem Gesetz gegolten hat, haben jeweils jegliche Tatbeteiligung bestritten. Alle Überprüfungsmöglichkeiten bezüglich der drei Beschuldigten sind nun ausgeschöpft worden.

Die Verfahren gegen sie sind nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, da sich jeweils kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklageerhebung ergeben hat. Die Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen und die Überprüfung der Spuren haben den Verdacht jeweils nicht erhärtet.

Bislang sind keine tragfähigen Hinweise auf den Aufenthalt der vermissten Peggy Knobloch gefunden worden. Weder die Grabungsarbeiten in einem Anwesen noch auf dem Friedhof in Lichtenberg haben Hinweise auf das vermisste Kind ergeben. Vorhandene DNA-Spuren sind nach derzeitigem Stand der Wissenschaft überprüft worden, insoweit liegt allerdings ebenfalls kein greifbares Ergebnis vor.

Derzeit besteht kein Tatverdacht gegen konkrete weitere Personen. In einem weiteren Verfahren gegen Unbekannt werden allerdings noch die wenigen offenen Spuren und auch zukünftig eingehende Hinweise weiter mit Nachdruck überprüft. Die Bemühungen der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Verbrechens zu Nachteil von Peggy Knobloch werden also nicht eingestellt. Sie wird in diesem Zusammenhang natürlich auch eventuell eingehenden Hinweisen nachgehen, dass die Vermisste noch lebt, was die Staatsanwaltschaft Bayreuth letztlich nicht ausschließen kann, wenn dies auch nach den kriminalistischen Erfahrungen äußerst unwahrscheinlich ist.

Wann das Verfahren abgeschlossen werden kann, lässt sich im Hinblick auf möglicherweise neu eingehende Hinweise noch nicht vorhersagen.