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Pressemitteilung 3/2017 vom 08.09.2017

Mitte Oktober 2016 war im Zuge der umfangreichen Ermittlungen nach dem Auffinden der sterblichen Überreste von Peggy Knobloch an einem winzigen Textilteilchen eine DNA-Spur des Uwe Böhnhardt festgestellt worden. Zur Abklärung des überraschenden Fundes wurden die Abläufe der Spurensicherung und der Spurenauswertung von der SOKO Peggy und der Staatsanwaltschaft Bayreuth eingehend nachvollzogen und intensiv hinterfragt. Hierbei ergab sich, dass die DNA-Spur eindeutig einem Kopfhörer des Uwe Böhnhardt zugeordnet werden konnte und bei der Spurensicherung am Fundort übertragen worden sein muss.

Der konkrete Übertragungsweg der DNA von Uwe Böhnhardt an den Auffindeort in Rodacherbrunn kann allerdings nicht mehr geklärt werden. Denn aus dem nun vorliegenden abschließenden Gutachten des hierfür beauftragten Instituts geht hervor, dass an den untersuchten Gerätschaften der Tatortgruppe des LKA Thüringen, darunter auch ein Winkelmaßstab, keine DNA-Spuren von Uwe Böhnhardt oder von Peggy Knobloch festgestellt werden konnten.

Die DNA-Spur des Uwe Böhnhardt steht nicht im Zusammenhang mit dem Tod von Peggy Knobloch. Die gutachterlichen Ergebnisse sind mittlerweile an das LKA Thüringen für weitere qualitätssichernde Maßnahmen übergeben worden.

Die umfangreichen Ermittlungen der SOKO Peggy und der Staatsanwaltschaft Bayreuth zur Aufklärung des Falles Peggy Knobloch dauern aber weiterhin an.