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Staatsanwaltschaft Hof

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Pressemitteilung 2 vom 14.01.2020

Anklage gegen Verantwortliche des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau wegen Abrechnungsbetrugs erhoben

ASCHAFFENBURG/ALZENAU. 

Die Staatsanwaltschaft Hof hat am 05.12.2019 Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Würzburg gegen zwei Mitarbeiter der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH wegen Betrugs in 206 tateinheitlichen Fällen erhoben. In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Die beiden Angeschuldigten arbeiten in verantwortlichen Positionen im Klinikum Aschaffenburg, welches von der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH betrieben wird. Die medizinischen Leistungen, die im Klinikum Aschaffenburg erbracht werden, rechnet das Klinikum auf der Grundlage des DRG (Diagnosis Related Groups)-Fallpauschalensystems unter anderem mit Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Im Zeitraum 01.02.2014 bis 31.05.2017 rechnete die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH auf Betreiben der beiden Angeschuldigten intensivmedizinische Komplexbehandlungen der Medizinischen Intensivstation des Klinikums Aschaffenburgs gegenüber 20 gesetzlichen Krankenkassen über einen bestimmten OPS-Kode ab, obgleich die vereinbarten Voraussetzungen für die Abrechnung der erbrachten Leistungen in Form dieses OPS-Kodes nicht vorlagen, da die Strukturanforderung „Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung ‚Intensivmedizin’, der den überwiegenden Teil seiner ärztlichen Tätigkeit auf der Intensivstation ausübt“ nicht gewährleistet war. Aufgrund dieser unzutreffenden Abrechnungen wurden von den gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 2.117.868 Euro an die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH überzahlt. Durch Rückzahlungen im Oktober und November 2019 erfolgte eine vollständige Schadenswiedergutmachung durch die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH.Die Qualität der Patientenversorgung war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Alle Patienten wurden durch außerordentlich erfahren Intensivmediziner betreut, die lediglich die für die Abrechnung erforderliche formale Zusatzqualifikation nicht vorweisen konnten.