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Staatsanwaltschaft Hof

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 26 vom 12.11.2020

Rücknahme der Revision im sogenannten „Raserprozess“

HOF/ SELB. Die Staatsanwaltschaft Hof hat ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 30.09.2020 im sogenannten „Raserprozess“ zurückgenommen. Das Gericht hatte den zur Tatzeit 20-Jährigen wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht hielt es nach der Beweisaufnahme für erwiesen, dass der Verurteilte am Abend des 06.02.2020 im Stadtgebiet von Selb mit seinem Pkw bei einer Geschwindigkeit von mindestens 78 Stundenkilometern einen 19-Jährigen erfasst und dabei tödlich verletzt hatte.

Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe konnte die Staatsanwaltschaft keinen Rechtsfehler feststellen, dass die Jugendkammer nicht auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen erkannt und damit die Voraussetzungen für den Straftatbestand der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge verneint hatte.

Die Anwendung von Jugendstrafrecht hatte die Staatsanwaltschaft bereits in ihrem Plädoyer bejaht.

Weitergehende Auskünfte werden seitens der Staatsanwaltschaft nicht erteilt. Für Fragen zum derzeitigen Stand des Strafverfahrens wird gebeten, sich an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Hof zu wenden.