Menü

Staatsanwaltschaft Hof

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 7 vom 12.02.2020

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Hof: Nach tödlichem Verkehrsunfall – Autofahrer in Untersuchungshaft

SELB, LKR. WUNSIEDEL. Nach dem Verkehrsunfall am vergangenen Donnerstagabend in Selb, bei dem ein Fußgänger ums Leben kam, erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hof der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Hof gegen den Autofahrer Haftbefehl wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Der 20-Jährige befindet sich seit Mittwoch in Untersuchungshaft.

Am Donnerstag, 6. Februar 2020, kurz nach 20 Uhr, war der Autofahrer aus dem Landkreis Wunsiedel mit seinem Audi auf der Wittelsbacher Straße unterwegs und erfasste den 19-jährigen Fußgänger in Höhe der Abzweigung zur Jägerstraße frontal. Der Audi des 20-Jährigen kollidierte in der Folge mit zwei am Straßenrand geparkten Fahrzeugen und kam letztlich an einer Mauer zum Stehen. Trotz sofortiger Reanimationsversuche erlag der Fußgänger aus Kulmbach noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Der Gesamtsachschaden liegt bei zirka 26.000 Euro. 

Nach den bisherigen, umfangreichen Ermittlungen der Polizei Marktredwitz hatte sich der junge Mann aus dem Landkreis Wunsiedel zuvor ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit einem 19-jährigen BMW-Fahrer quer durch die Selber Innenstadt geliefert. Die beiden Fahrzeuge befuhren dabei unter anderem die Wittelsbacher Straße, an deren Fahrbahnrand sich eine Personengruppe befand. Nachdem der 19-Jährige BMW-Fahrer das Rennen beendet hatte, wendete der Audifahrer. Er entschloss sich, mit höchstmöglicher Geschwindigkeit nochmals an der zuvor in der Wittelsbacher Straße gesichteten Gruppe vorbeizufahren, um dieser zu imponieren. Der auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hof hinzugezogene Sachverständige konnte bereits feststellen, dass der 20-Jährige sein Fahrzeug, als er die Wittelsbacher Straße hinabfuhr, auf zirka 100 Stundenkilometer beschleunigte. Infolge dieser Geschwindigkeit erkannte er den 19-jährigen Fußgänger, der gerade die Straße überquerte, zu spät und erfasste ihn mit seinem Audi.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hof erging Haftbefehl gegen den Audifahrer, da dieser versucht hatte, auf Zeugen des Unfallgeschehens in Hinblick auf deren Aussagen einzuwirken. Der junge Mann befindet sich inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt. Gegen ihn wird nun wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung ermittelt. Der 19-jährige BMW-Fahrer, der zuvor am Kraftfahrzeugrennen teilnahm, muss sich ebenfalls wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen strafrechtlich verantworten. Die weiteren Ermittlungsarbeiten der Polizei Marktredwitz, in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Hof, dauern an.