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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung 2 vom 25.10.2017

Nach wiederholtem Ladendiebstahl – 65-Jährige zu Freiheitsstrafe verurteilt

SCHWEINFURT. Eine 65-Jährige ist am vergangenen Freitag bei einem Ladendiebstahl beobachtet worden. Nach ihrer vorläufigen Festnahme stellte sich heraus, dass sie offensichtlich noch für weitere Ladendiebstähle verantwortlich war. Bei der Hauptverhandlung am Dienstag verhängte der Richter eine Freiheitsstrafe.

Gegen 17:00 Uhr war die Beschuldigte von einem Zeugen dabei beobachtet worden, wie sie in einem Geschäft in der Stadtgalerie Gegenstände in ihre Handtasche steckte. Anschließend passierte sie die Kasse und verließ den Laden, ohne zu bezahlen. Nach ihrer vorläufigen Festnahme fanden Beamte der Polizeiinspektion Schweinfurt in der Tasche der Frau noch weitere Artikel, die anderen Verkaufsmärkten in der Stadtgalerie zuzuordnen waren. 

Im Zuge der weiteren Ermittlungen ordnete die Staatsanwaltschaft Schweinfurt eine Wohnungsdurchsuchung bei der Frau mit armenischer Abstammung an. In ihren Räumlichkeiten der Asylbewerberunterkunft fanden die Beamten daraufhin weiteres mutmaßliches Diebesgut, das wohl aus zurückgelegenen Diebstählen stammt.  

Bereits am Dienstag fand am Amtsgericht Schweinfurt die Hauptverhandlung statt, in der die Angeklagte wegen Ladendiebstahls in fünf Fällen rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt wurde. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss die Verurteilte 40 Sozialstunden ableisten.