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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 33 vom 18.09.2018

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 18.09.2018

Nach schwerem Betriebsunfall an Schraudenbachbrücke – Ermittlungen sind abgeschlossen – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Nachdem im Juni 2016 Teile einer im Bau befindlichen Brücke eingestürzt sind, liefen umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Nunmehr konnten die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen drei Ingenieure wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben werden.

Wie bereits berichtet kam es am 15.06.2016 im Zuge der Erneuerung der Talbrücke Schraudenbach südlich des Autobahnkreuzes Schweinfurt/Werneck bei Betonierarbeiten zu einem Zusammenbruch des Traggerüsts. Dreizehn Bauarbeiter wurden mitgerissen. Ein Bauarbeiter fand dabei den Tod, insgesamt vierzehn Personen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

Nach dem von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt eingeholten Gutachten ist als Einsturzursache des Traggerüstes während des Betonierens im Bauabschnitt 3 ein Stabilitätsversagen einer Gerüststütze, eines sogenannten Joches, anzusehen. Verbindungselemente waren danach unterdimensioniert, wodurch die Joche instabil wurden und es zum Einsturz kam. Statik und Ausführungsplanung stimmten hinsichtlich bestimmter Verbindungen nicht überein.

Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr ihre Ermittlungen abgeschlossen und  Anklage gegen den für die Berechnungen der Statik zuständigen Techniker sowie zwei weitere Ingenieure, denen die Prüfung der Statik oblag, beim Landgericht Schweinfurt erhoben. Den drei Angeschuldigten liegt zur Last, durch mangelnde Sorgfalt bei der Erstellung bzw. Prüfung der statischen Berechnungen den Einsturz des Traggerüstes verursacht zu haben. Ihnen wird deshalb fahrlässige Tötung und in 14 Fällen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.