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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 41 vom 25.10.2018

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 25.10.2018

Beschleunigtes Verfahren nach Ladendiebstahl

SCHWEINFURT. Am Mittwoch wurde ein 25-Jähriger im Rahmen eines
Beschleunigten Verfahrens nach einem Ladendiebstahl auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Schweinfurt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
Am Dienstagabend wurde ein Algerier in einem Verbrauchermarkt in der Innenstadt
dabei beobachtet, wie dieser diverse Gegenstände in seine Jacke steckt. Der Mann
wollte anschließend das Kaufhaus verlassen, ohne die Bekleidung und
Haushaltsartikel an der Kasse zu bezahlen. Er wurde angehalten und von
hinzugerufenen Beamten der Polizeiinspektion Schweinfurt vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der 25-Jährige im Rahmen
eines sogenannten Beschleunigten Verfahrens bereits am Mittwoch von einem
Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, die in diesem Fall zu zwei
Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der junge Mann als
Bewährungsauflage 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.