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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 6 vom 09.02.2018

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Beschleunigtes Strafverfahren in zwei Fällen – Ladendiebe zu Freiheitsstrafen

SCHWEINFURT. Jeweils nur einen Tag nach der Tat sind zwei Ladendiebe in
Schweinfurt in dieser Woche zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
Die Täter hatten Kleidung, Schmuck und Lebensmittel gestohlen und die
Diebstahlssicherungen entfernt bzw. manipuliert, um unentdeckt zu bleiben.
Am Dienstagabend gegen 19.00 Uhr war Mitarbeitern eines Bekleidungsgeschäftes
am Georg-Wichtermann-Platz aufgefallen, dass ein 18 Jahre alter Mann von der
Elfenbeinküste mehrere Kleidungsstücke unter seinem Pullover aus dem Laden nach
draußen gebracht hatte. Der Tatverdächtige hatte Waren im Wert von rund 70 Euro
entwendet. Er verblieb auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt über
Nacht in Polizeigewahrsam und wurde am Mittwoch zur Hauptverhandlung beim
Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Hier wurde er rechtskräftig zu vier Monaten
Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.
Ähnlich schnell lief das beschleunigte Verfahren für einen 19 Jahre alten Täter
algerischer Abstammung ab. Er wurde am Mittwochmittag festgenommen, nachdem
er versucht hatte, in einem Supermarkt in der Keßlergasse Lebensmittel zu stehlen.
Die hinzugerufenen Schweinfurter Beamten fanden bei seiner Durchsuchung noch
Schmuck und Kleidung im Gesamtwert von ca. 40 Euro, die der junge Mann kurz
zuvor aus zwei anderen Schweinfurter Ladengeschäften entwendet hatte. Auch er
verblieb auf Anordnung der Staatsanwaltschaft im polizeilichen Gewahrsam.
Am Donnerstag wurde er wegen der drei Diebstähle am Tag zuvor und wegen eines
weiteren, bereits im November 2017 begangenen Diebstahls zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung verurteilt. Auch dieses Urteil ist
bereits rechtskräftig.