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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 41 vom 05.12.2019

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 05.12.2019

Beschädigtes Fahrzeug der Bundespolizei – Keine Hinweise auf Straftat

STOCKHEIM, LKR. RHÖN-GRABFELD. Seit der vergangenen Woche führt die Kriminalpolizei Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt Ermittlungen in Zusammenhang mit einem beschädigten Bundespolizei-Fahrzeug (wir berichteten). Aktueller Ermittlungsstand ist, dass ein Steinschlag ursächlich für den Schaden an der Frontscheibe war. Wie bereits berichtet, war der mit drei Beamten besetzte Lkw gegen 10.30 Uhr am Mittwochvormittag auf der Bundesstraße 285 von Mellrichstadt in Richtung Stockheim unterwegs, als die Insassen einen Schlag auf die Frontscheibe hörten. Das Fahrzeug hielt an und die Beamten stellten eine punktuelle, äußerliche Beschädigung der Frontscheibe auf Fahrerseite und –höhe fest.Nachdem zunächst im Raum stand, dass die Beschädigung durch einen Dritten fahrlässig oder auch vorsätzlich verursacht worden sein könnte, übernahm die Kripo Schweinfurt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt die Ermittlungen. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist eine Straftat in Zusammenhang mit der beschädigten Frontscheibe nahezu ausgeschlossen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde der Schaden durch einen Steinschlag verursacht.