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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 5 vom 22.01.2019

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 22.01.2019

Vier Tatverdächtige nach Raub auf Pizzaboten festgenommen – Ermittlungsrichter erlässt vier Untersuchungshaftbefehle

SCHWEINFURT. Am Dienstagabend hatten vier Männer einem 20-jährigen Pizzaboten dessen Bargeld und das Fahrzeug geraubt. Der Geschädigte war bei dem Überfall leicht verletzt worden und die vier Unbekannten zunächst unerkannt geflüchtet. Schon am Donnerstag standen vier Tatverdächtige im Visier der Kripo Schweinfurt, zwei der Männer sitzen auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits in Untersuchungshaft.

Gegen 19.15 Uhr war ein Pizzabote in der Geschwister-Scholl-Straße von vier zunächst unbekannten Männer überfallen worden. Nachdem der 18-Jährige von hinten zu Boden gerungen wurde, raubten die Täter ihm den Arbeitsgeldbeutel mit rund 50 Euro Bargeld darin. Anschließend flüchteten die vier Männer mit dem grünen Opel Astra, den der Geschädigte zum Pizza ausfahren nutzt.

Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung nahmen Beamte der Schweinfurter Polizei nur 30 Minuten später bereits den ersten Tatverdächtigen fest. Der 20-Jährige wurde am Mittwoch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der erließ einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs der unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Auch der Opel wurde im Rahmen der Fahndung durch die Polizei im Stadtteil Bergl aufgefunden und sichergestellt.

Durch intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei Schweinfurt standen bereits am Donnerstag die Namen der drei übrigen Tatverdächtigen fest. Mit den bis dato feststehenden Ermittlungsergebnissen trat die Kripo sogleich an die Staatsanwaltschaft heran. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurden noch am selben Tag drei Haftbefehle wegen Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs gegen die Männer im Alter von 18 und 20 Jahren sowie einen 16 Jahre alten Jugendlichen erlassen. Am Freitagmorgen standen die Kripobeamten dann mit den jeweiligen Haftbefehlen vor den Wohnanschriften des Trios. Auch diese jungen Männer mussten die Beamten mit zu Gericht begleiten, wo ihnen durch den Ermittlungsrichter die Haftbefehle eröffnet wurden. Bei einem der Männer wurde der Haftbefehl unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die beiden Beschuldigten im Alter von 16 und 18 Jahren wurden anschließend in Justizvollzugsanstalten gebracht.

Die Ermittlungen der Kripo Schweinfurt laufen weiterhin in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt.