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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 14 vom 29.05.2020

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 29.05.2020

Bedrohung zum Nachteil zweier Polizeibeamter – 66-Jähriger vorläufig festgenommen


BAD BRÜCKENAU, LKR. BAD KISSINGEN. Im Rahmen einer Vermisstenfahndung konnte eine Streife der Bad Brückenauer Polizei am Donnerstagabend den gesuchten 66-Jährigen im Stadtgebiet feststellen. Dieser zog im Laufe der Kontrolle eine Schusswaffe und bedrohte die Beamten. In der Folge löste sich auch ein Schuss. Der Mann wurde vorläufig festgenommen.

Am Mittwochabend meldete eine 71-jährige Frau ihren 66-jährigen Ehemann vermisst. Nach einem Zeugenhinweis konnte der Pkw des Mannes und in der Folge auch der Mann in der Römershager Straße angetroffen werden. Als die Streife an den Mann herangetreten ist, zog dieser völlig unvermittelt eine Schusswaffe und bedrohte einen der beiden Polizisten.

Die Polizeibeamten konnten den 66-Jährigen zu Boden bringen, als sich in der Folge plötzlich ein Schuss aus der Waffe des Mannes löste. Im Anschluss konnten die Beamten die Schusswaffe sichern. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.

Der 66-Jährige wurde vorläufig festgenommen und zur Dienststelle der Bad Brückenauer Polizei gebracht. Der Tatort in der Römershager Straße wurde weiträumig abgesperrt. Die Kriminalpolizei Schweinfurt hat noch vor Ort ihre Ermittlungen übernommen und versucht nun neben dem genauen Tathergang auch die Beweggründe des Mannes zu klären. Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass der Tatverdächtige die Polizeibeamten lediglich bedrohen wollte.

Der Mann, der sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand, verbrachte die Nacht in einem Bezirkskrankenhaus. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der Mann am Freitagnachmittag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser ordnete unter anderem auf Grund des dringenden Tatverdachts wegen des Tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Bedrohung und Vergehen nach dem Waffengesetz die Untersuchungshaft gegen den Mann an. Er befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.