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Staatsanwaltschaft Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 16 vom 31.03.2020

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 31.03.2020

WÜRZBURG. Als Beamte der Verkehrspolizei am Samstagnachmittag einen BMW
auf der A 3 einer Kontrolle unterziehen wollten, flogen plötzlich unbekannte
Gegenstände aus dem Fahrerfenster. Da im Rahmen der Kontrolle im
Fahrzeuginnenraum Kokain sichergestellt werden konnte suchte die Polizei auch
nach den aus dem Fenster geworfenen Gegenständen und stellte so über 30 Gramm
Kokain sicher.


Eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried hatte sich gegen
17:00 Uhr dazu entschieden den Fahrer und die Beifahrerin eines auf der A 3 in
Richtung Nürnberg fahrenden BMW einer Kontrolle zu unterziehen. Noch auf der
Autobahn öffnete der Fahrer plötzlich das Seitenfenster und warf mehrere
Gegenstände mit anfänglich unbekannten Inhalt aus dem Fenster.


Bei der Kontrolle des 26-Jährigen und seiner vier Jahre älteren Beifahrerin stellten
die Beamten im Innenraum des Fahrzeuges eine kleinere Menge Kokain und einen
Elektroschocker sicher. Zusätzlich stellten sie fest, dass der Mann aus dem
Landkreis Aschaffenburg über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt.


Nachdem es sich bei den aus dem Fenster geworfenen Gegenständen ebenfalls um
Kokain gehandelt hatte, und somit über 30 Gramm sichergestellt werden konnten,
bedeutete dies für den 26-Jährigen die vorläufige Festnahme. Da er wohl bei der
Fahrt auch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, musste er sich einer
Blutentnahme unterziehen.


Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg führte die Kripo, welche die
weiteren Ermittlungen übernommen hat, den Tatverdächtigen am Sonntag dem
Ermittlungsrichter vor. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ
einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des unerlaubten bewaffneten
Handeltreibens mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge.

Im Anschluss kam der 26-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt, die Beifahrerin konnte
nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft wieder entlassen werden.