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Staatsanwaltschaft Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 21 vom 12.05.2020

Gemeinsame Presserklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken, der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 12.05.2020

WÜRZBURG UND ASCHAFFENBURG. Nach einem Einbruchsversuch in einen Elektrofachmarkt hat die unterfränkische Polizei in der Nacht zum Donnerstag sechs dringend Tatverdächtige in Aschaffenburg vorläufig festgenommen. Zwei weitere mutmaßliche Bandenmitglieder waren bereits im Februar nach einem Einbruch in Würzburg festgenommen worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaften Würzburg und Aschaffenburg sitzen mittlerweile acht Beschuldigte in Untersuchungshaft.


Zwei Festnahmen nach Einbruch in Würzburg am 14.02.2020

Wie bereits berichtet, war am frühen Morgen des 14. Februar 2020 ein Einbruchsalarm für einen Elektrofachmarkt „Am Handelshof“ in Würzburg eingegangen. Bereits auf der Anfahrt wurde ein Diensthundeführer der Operativen Ergänzungsdienste Würzburg auf ein verdächtiges Fahrzeug aufmerksam. Er nahm sofort die Verfolgung auf und forderte Unterstützung an. Kurze Zeit später nahm die Polizei an einer Tankstelle in Estenfeld (Lkr. Würzburg) zwei dringend Tatverdächtige vorläufig fest. Ihnen wird vorgeworfen, an dem Einbruch beteiligt gewesen zu sein, bei dem Mobiltelefone im Wert von mehreren tausend Euro entwendet worden waren. Weiteren Komplizen gelang es zunächst, unerkannt zu entkommen. Bei den Festgenommenen handelt es sich um zwei 24 und 28 Jahre alte Männer, die aus Siegen bzw. Rumänien stammen. Sie befinden sich seither auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg in Untersuchungshaft.

In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg führte die Kriminalpolizei Würzburg in der Folge intensive und umfangreiche Ermittlungen, insbesondere in Hinblick auf die Bandenmitglieder, die nach dem Einbruch „Am Handelshof“ zunächst entkommen waren. Hierbei erlangten die Ermittler nach und nach Hinweise auf weitere Beschuldigte und möglicherweise bevorstehende Taten in der Bundesrepublik.


Sechs Festnahmen nach Einbruchsversuch in Aschaffenburg am 07.05.2020

Die zweite Tat in Unterfranken ereignete sich schließlich am frühen Morgen des Donnerstags in der Mainaschaffer Straße in Aschaffenburg. Kurz nach 02.00 Uhr ertappten unterfränkische Polizeikräfte, die unter Federführung der Kriminalpolizei Würzburg eingesetzt waren, sechs Männer bei einem Einbruchsversuch in einen weiteren Markt derselben Elektro-Kette auf frischer Tat. Nachdem die Täter nicht ins Innere gelangt waren, versuchten sie erneut, mit zwei Pkw zu entkommen. Alle sechs Tatverdächtigen wurden jedoch nach kurzer Flucht vorläufig festgenommen. Der Sachschaden, den sie am Markt hinterlassen hatten, wird auf etwa 10.000 Euro geschätzt.

Fünf Festgenommene im Alter zwischen 22 und 38 Jahren stammen aus Rumänien, ein weiterer 38-Jähriger aus Italien. Alle sechs wurden zur Dienststelle gebracht und zur weiteren Sachbearbeitung der Kriminalpolizei Aschaffenburg überstellt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurden die Beschuldigten noch im Laufe des Donnerstags dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts des schweren Bandendiebstahls anordnete. Nach der Eröffnung der Haftbefehle wurden die Tatverdächtigen in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Es besteht der dringende Verdacht, dass die sechs Inhaftierten derselben Einbrecherbande angehören, die auch für die Tat „Am Handelshof“ in Würzburg verantwortlich ist. Die noch andauernden Ermittlungen werden daher durch die Kriminalpolizeiinspektionen Würzburg und Aschaffenburg unter Sachleitung und in gegenseitiger Absprache der Staatsanwaltschaften Würzburg und Aschaffenburg geführt.


Insgesamt acht mutmaßliche Bandenmitglieder inhaftiert

Mit den in Würzburg und Aschaffenburg Festgenommenen sitzen mittlerweile nun insgesamt acht mutmaßliche Mitglieder der Einbrecherbande in Untersuchungshaft. Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen ist nun, inwiefern die Inhaftierten für weitere, gleichgelagerte Fälle im Bundesgebiet verantwortlich sein könnten und in welcher Besetzung die jeweiligen Taten begangen wurden.