
Sie haben Interesse?
Folgende Voraussetzungen stellen wir an Ehrenamtliche:
- Motivation und Interesse an der Arbeit mit straffälligen Menschen
- Realitätssinn und Einfühlungsvermögen
- Durchsetzungsvermögen und Geduld
- gefestigte Persönlichkeit und psychische Stabilität
- polizeiliches Führungszeugnis
- Mindestalter 21 Jahre
- Bereitschaft für eine längerfristige Mitarbeit
Schritt für Schritt zum Ehrenamt
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Sie informieren sich anhand unserer Homepage, unseres Info-Folders (PDF-Download)
oder des Merkblatts
(PDF-Download). Hier finden Sie den für Ihren Oberlandesgerichtsbezirk
zuständigen Ansprechpartner.
Kontaktieren Sie diesen bitte per E-Mail. Er wird sich bei Ihnen melden, mit Ihnen den für Sie in Frage kommenden Landgerichtsbezirk bestimmen und Ihnen die Kontaktdaten der/des zuständigen hauptamtlichen Bewährungshelferin/-helfers mitteilen. -
An diesen richten Sie Ihr Bewerbungsschreiben. Darin sollten Sie
Auskunft über Person, Ihre Motivation und Ihre Fähigkeiten geben, sowie
den von Ihnen angestrebten Einsatzbereich beschreiben. - Sie werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen und gebeten, die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei dem zuständigen Landgericht zu beantragen.
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Wenn Sie allen Anforderungen entsprechen, gilt es noch einige
Formalitäten (Aushändigung eines Ehrenamtsausweises, einer
Legitimationsurkunde und förmliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit
nach dem Verpflichtungsgesetz) zu erledigen. -
Vor Ihrem ersten „Einsatz“ nehmen Sie in der Regel an einem
Einführungsseminar für die ehrenamtliche Tätigkeit in der
Bewährungshilfe teil. -
Während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nehmen sie immer wieder an
Fortbildungsseminaren teil und haben regelmäßigen Austausch
(Supervision) mit den zuständigen hauptamtlichen Bewährungshelfern der
jeweiligen Dienststelle.