Nachlassverfahren
Das Nachlassgericht ist sachlich zuständig für
- die Hinterlegung von Testamenten
- die Ermittlung und Feststellung von Erben
- die Entgegennahme und die Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft
- Erteilung von Erbscheinen
Das Amtsgericht in Bayreuth ist örtlich zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Bayreuth hat.
Ausnahme: Für die Gemeinden Ahorntal, Betzenstein, Creußen, Pegnitz, Plech, Pottenstein, Prebitz und Schnabelwaid ist die Zweigstelle Pegnitz zuständig.
Erreichbarkeit
- Amtsgericht Bayreuth
-Nachlassgericht- - Friedrichstr. 18
- 95444 Bayreuth (Hausanschrift)
- Wittelsbacherring 22
- 95444 Bayreuth (Postanschrift)
- Telefon: 0921/504 /-455 /-457 /-458
- Telefax: 0921/504-459
Zimmer: 2.560 und 2.561 im 2. Obergeschoss
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Amtsgericht Bayreuth
-Zweigstelle Pegnitz-- Bahnhofsteig 5
- 91257 Pegnitz (Hausanschrift)
- Telefon: 09241/983 /-15 /-16 /-19
- Telefax: 09241/983-33
Zimmer E.10 und E.11 im Erdgeschoss
