Beratungshilfe beim Amtsgericht Ebersberg
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
- Telefon 08092/8253-49
Hinweise
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Das Einkommen ist anhand von entsprechenden Belegen nachzuweisen, ebenso wie auch das Vermögen und die monatlichen Ausgaben. Am sinnvollsten sind Kontoauszüge der letzten beiden Monate vollständig und ungeschwärzt vorzulegen.
Auch einem schriftlichen Antrag sind entsprechende Belege beizufügen.
Beratungshilfe wird für die aussergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Achtung !
Jeden Dienstag von 10:00 bis 12:00 Uhr führen Rechtsanwälte aus dem Gerichtsbezirk eine kostenlose Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen im Amtsgericht Ebersberg durch.
Hierzu bringen Sie bitte Unterlagen zu Ihrem Einkommen und Vermögen, sowie zu Ihren monatlichen Ausgaben mit. Ausreichend hierfür sind zum beispiel Kontoauszüge der letzten beiden Monate vollständig und ungeschwärzt.
Informationen
- Broschüre Beratungshilfe [extern]

