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Amtsgericht Ebersberg

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Portal > Gerichte > AG > Ebersberg > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 06.05.2010


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Grundbuchamt beim Amtsgericht Ebersberg

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
oder nach individueller Terminsvereinbarung

Telefon: 08092/8253-60
Telefax: 08092/8253-69

Die Einlaufstelle befindet sich auf Zimmer 041 im Gebäude gegenüber dem Haupteingang.

Zur Vermeidung von Nachteilen sollten rangwahrende Anträge auch während der Öffnungszeiten des Amtsgerichts bei der oben genannten Einlaufstelle abgegeben werden.

Aufgaben

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts, dort werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.

Aus den Grundbüchern sind alle privatrechtlichen Verhältnisse am Grundstück (Eigentumsverhältnisse und Belastungssituationen) ersichtlich.
Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (Lage des Grundstücks, Grenzverläufe, Beschrieb des Grundstücks) ist Aufgabe der Vermessungsämter. Nur dort erhalten Sie auch Lagepläne.

Grundbuchausdruck

Erhalten Sie auf schriftlichen oder per Fax eingehenden formlosen Antrag (siehe unten).
Telefonisch oder per e-mail ist eine Bestellung nicht möglich.
Bitte geben Sie bei Antragstellung die Gemarkung, Blattstelle und Flurstücksnummer (bei Wohnungseigentum auch die Aufteilungsnummer der Wohnung bzw. des Stellplatzes) des jeweiligen Grundstücks an.

Antragsberechtigt sind:

Kosten:

  1. Einfacher Ausdruck: 10 €
  2. Amtlicher (beglaubigter) Ausdruck: 18 €

Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Stelle, die den Ausdruck benötigt, in welcher Form dieser erstellt werden soll.

Wichtiger Hinweis

Zur Löschung einer Grundschuld oder Hypothek ist eine Löschungsbewilligung des Gläubigers und die Zustimmung des Grundstückeigentümers/ der Grundstückseigentümerin in notariell beglaubigter Form erforderlich.
Ein formloser Antrag genügt nicht.

Informationen

  1. Notare in Bayern [extern]
  2. Tipps für Wohnungseigentümer [extern]
  3. Antrag auf Grundbuchabschriften [intern]