Nachlassverfahren
Die Abteilung für Nachlassverfahren befasst sich mit
- Amtlichen Verwahrung von Testamenten
- Verwahrung von Erbverträgen (nur auf ausdrücklichen Antrag)
- Ermittlung der Erben
- Erteilung von Erbscheinen
- Ausschlagung der Erbschaft
- Nachlasspflegschaft
- Zi. 28, Bahnhofstraße 15
- Telefon: 08551/970231
- Telefax: 08551/970223
Hinweis
Privatschriftliche Testamente (eigenhändig geschrieben und unterschrieben, sowie mit Datum versehen) können hier gegen Gebühr in aufbewahrt werden.
Für die Verteilung des Nachlasses und Erledigung von Pflichtteilsansprüchen ist das Nachlassgericht nicht zuständig.
Wer ein Testament im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er vom Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.
